Rechtsanwalt
Dr. jur. Ekkehard Mannigel
Greifstraße 12 12487 Berlin
☏ :+49 30 82309696 - 🖷 :+49 30 82309699
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Rechtsgebiete: Erbrecht, Unternehmensnachfolgerecht, Vereinsrecht, Österreichisches Recht
Hilfe auch in verzwickten Situationen möglich.
Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Dann werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen zählt auch ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz.
Man muss beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem der Streit unter Angabe aller Beweismittel dargestellt wird. Das Gericht prüft dann vorab, ob die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Merkblätter und das Antragsformular erhalten Sie
HIER Prozesskostenhilfe➚ + Hinweise zum Ausfüllen➚
Achtung: Bei Rechtsbehelfen, die innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden müssen, ist auch die Erklärung zur Prozesskostenhilfe innerhalb dieser Frist abzugeben.
Aus Beweissicherungsgründen sollte sich der Anwalt eine Vollmacht, aus der sich der Umfang seiner Bevollmächtigung ergibt, bereits bei Mandatserteilung schriftlich erteilen lassen. Im Falle prozessualer Vertretung bestimmt sich der Umfang der Vollmacht aus §81 ff. ZPO.
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Herr Dr.E.Mannigel ist Mitglied der Anwaltskammer
Rechtsanwalt Dr. jur. E.Mannigel
Stichwörter Rechtsanwalt, Anwalt, Rechtsberatung, Gesprochene Sprachen - Deutsch, Englisch Dr. Ekkehard Mannigel Rechtsanwalt wird in den folgenden Kategorien aufgeführt: Geld & Recht, Rechtsanwälte